Immer mehr Menschen in Deutschland sind auf Pflege angewiesen. Die Zahl der Betroffenen steigt seit Jahren – Ende 2023 waren es rund 5,7 Millionen, mehr als doppelt so viele wie 2016. Grund dafür ist unter anderem die veränderte Definition von Pflegebedürftigkeit seit 2017. Doch auch ohne diese Änderung wäre der Anstieg gravierend. Etwa 80 Prozent der Pflegebedürftigen sind über 65 Jahre alt, ein Drittel sogar über 85 Jahre. Wer über 90 ist, hat zu fast 90 Prozent einen Pflegegrad. Die demografische Entwicklung zeigt: Das Risiko, selbst pflegebedürftig zu werden oder Angehörige zu pflegen, ist hoch. Daher ist es entscheidend, frühzeitig informiert zu sein.
Inhaltsverzeichnis:
- Antrag bei Pflegeversicherung entscheidend
- Pflegegrad und Leistungen im Überblick
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
- Pflegekosten belasten Familien stark
- Wann Angehörige zahlen müssen
- Das System frühzeitig verstehen
Antrag bei Pflegeversicherung entscheidend
Die Einstufung in einen Pflegegrad ist der erste Schritt zur Unterstützung. Wer dauerhaft auf Hilfe im Alltag angewiesen ist, sollte einen Antrag bei der eigenen Pflegekasse stellen. Ein Gutachter besucht dann die betroffene Person zu Hause, analysiert die alltäglichen Einschränkungen und entscheidet nach einem festen Punktesystem. Dabei können in Ausnahmefällen auch telefonische oder digitale Gutachten durchgeführt werden.
Das Ergebnis ist ein offizieller Pflegegrad-Bescheid, rückwirkend gültig ab dem Tag der Antragstellung. Wer mit dem Bescheid unzufrieden ist, kann binnen eines Monats Widerspruch einlegen. Oft folgt darauf eine erneute Begutachtung. Beratungsstellen und Pflegedienste unterstützen bei diesem Prozess.
Pflegegrad und Leistungen im Überblick
Pflegebedürftige werden in fünf Pflegegrade eingeteilt. Diese basieren auf einem Punktesystem (0–100 Punkte), das den Grad der Selbstständigkeit ermittelt. Die wichtigsten Beurteilungsfelder sind:
- Mobilität (10 %)
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (7,5 %)
- Verhalten (7,5 %)
- Selbstversorgung (40 %)
- Umgang mit gesundheitlichen Anforderungen (20 %)
- Alltagsleben und soziale Kontakte (15 %)
Je mehr Punkte vergeben werden, desto höher ist der Pflegegrad. Damit steigen auch die Ansprüche auf finanzielle Leistungen.
| Pflegegrad | Punkte | Pflegegeld (€/Monat) | Sachleistungen (€/Monat) | Vollstationäre Pflege (€/Monat) |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 12,5–26,5 | 0 | 0 | 0 |
| 2 | 27–47 | 347 | 796 | 805 |
| 3 | 47,5–69,5 | 599 | 1497 | 1319 |
| 4 | 70–89,5 | 800 | 1859 | 1855 |
| 5 | ab 90 | 990 | 2299 | 2096 |
Zusätzlich gibt es monatlich 131 Euro Entlastungsbetrag, jährlich 1685 Euro Verhinderungspflege und 1854 Euro für Kurzzeitpflege.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Wer einen hohen Pflegegrad hat, verliert häufig die Fähigkeit, eigenständig Entscheidungen zu treffen. Um dies zu regeln, sollte eine Vorsorgevollmacht erstellt werden. Sie legt fest, wer im Ernstfall für medizinische oder finanzielle Belange zuständig ist. Diese Befugnisse lassen sich auch auf mehrere Personen aufteilen.
In einer Patientenverfügung kann man festlegen, welche Behandlungen gewünscht oder abgelehnt werden. Sie ist für Ärzte und Angehörige bindend. Musterformulare und Informationen stellt das Bundesjustizministerium zur Verfügung.
Pflegekosten belasten Familien stark
Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der tatsächlichen Kosten. Der Eigenanteil steigt besonders bei stationärer Pflege deutlich. Durchschnittlich müssen Betroffene 2984 Euro monatlich aus eigener Tasche zahlen. Diese Summe umfasst Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten.
Wenn das eigene Einkommen oder Vermögen nicht ausreicht, können staatliche Leistungen wie Wohngeld oder Hilfe zur Pflege beantragt werden. Dabei wird jedoch geprüft, ob Angehörige – insbesondere Kinder – zur Zahlung verpflichtet sind.
Wann Angehörige zahlen müssen
Pflegekosten betreffen nicht nur die Betroffenen selbst. Auch Angehörige können in die Pflicht genommen werden:
- Kinder müssen zahlen, wenn ihr Jahreseinkommen über 100.000 Euro liegt.
- Eltern haften für pflegebedürftige Kinder, wenn ihr Einkommen ebenfalls über diesem Betrag liegt.
- Ehe- oder Lebenspartner tragen grundsätzlich Mitverantwortung, auch ohne Einkommensgrenze. Ein Selbstbehalt wird jedoch berücksichtigt.
Alle anderen Verwandten, wie Enkel oder Schwäger, sind nicht zahlungspflichtig.
Beispiel zur Berechnung des Unterhalts:
Ein Kind verdient 120.000 Euro brutto jährlich. Nach Abzügen bleiben 70.000 Euro netto. Bei einem festgelegten Selbstbehalt von 2650 Euro monatlich (31.800 Euro jährlich) verbleiben 38.200 Euro. Die Hälfte davon, also 19.100 Euro pro Jahr, kann als Pflegeunterhalt gefordert werden.
Das System frühzeitig verstehen
Die alternde Gesellschaft in Deutschland stellt große Anforderungen an das Pflegesystem. Wer sich früh informiert und vorbereitet, kann finanzielle Risiken vermeiden und selbstbestimmt vorsorgen. Pflegegrade, Leistungen und gesetzliche Pflichten sind komplex – aber klar geregelt. Ein Überblick wie dieser hilft, im Ernstfall handlungsfähig zu bleiben.
Quelle: Focus